AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG
Stand: August 2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend „B.I.T.“ genannt).
- Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 14 BGB.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, B.I.T. hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote von B.I.T. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung der Ware zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
- B.I.T. erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- IT-Beratung
- Verkauf von Hard- und Software
- Installation und Konfiguration von IT-Systemen
- Managed Services
- Monitoring
- IT-Support und Wartung
- Cloud-Dienstleistungen
- Netzwerk- und Sicherheitslösungen
- Datensicherungs- und Recovery-Lösungen
- Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner.
- Verzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von B.I.T.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich durch B.I.T. übernommen wurde.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen
- Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei:
- höherer Gewalt,
- Arbeitskämpfen,
- behördlichen Maßnahmen,
- Lieferengpässen von Herstellern,
- sonstigen nicht von B.I.T. zu vertretenden Umständen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind sofor ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist B.I.T. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- B.I.T. ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen auszusetzen, sofern berechtigte Interessen dies erfordern.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von B.I.T.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor vollständiger Bezahlung nicht zulässig.
§ 8 Software und Lizenzbedingungen
- Software wird ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers überlassen.
- Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die ausdrücklich eingeräumt wurden.
- Eine Vervielfältigung, Veränderung oder Weitergabe der Software ist nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen zulässig.
- Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
§ 9 Managed Services und Supportleistungen
- Reaktionszeiten und Service-Level gelten ausschließlich, sofern diese vertraglich vereinbart wurden.
- Supportleistungen erfolgen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Einsätze werden gesondert berechnet.
- Der Kunde sorgt für eine funktionierende Fernwartungsmöglichkeit.
- Wartungsfenster und geplante Serviceunterbrechungen werden rechtzeitig angekündigt, soweit dies möglich ist.
§ 10 Abnahme
- Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- die schriftliche Abnahme erfolgt,
- der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder
- binnen 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
- Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 11 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Mängeln hat B.I.T. zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn:
- der Kunde Änderungen an Systemen oder Software vornimmt,
- Betriebsanweisungen nicht beachtet werden,
- Fehler durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
§ 12 Haftung
- B.I.T. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet B.I.T. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Datenverluste haftet B.I.T. nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 14 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß, kriegerische Ereignisse, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufende Service-, Wartungs- oder Managed-Service-Verträge werden für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sich solche Verträge jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 21
31675 Bückeburg
Deutschland