AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG

Stand: August 2025


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend „B.I.T.“ genannt).
  2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 14 BGB.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, B.I.T. hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von B.I.T. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung der Ware zustande.
  3. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
  2. B.I.T. erbringt insbesondere folgende Leistungen:
  • IT-Beratung
  • Verkauf von Hard- und Software
  • Installation und Konfiguration von IT-Systemen
  • Managed Services
  • Monitoring
  • IT-Support und Wartung
  • Cloud-Dienstleistungen
  • Netzwerk- und Sicherheitslösungen
  • Datensicherungs- und Recovery-Lösungen
  • Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner.
  3. Verzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von B.I.T.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich durch B.I.T. übernommen wurde.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen

  1. Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei:
  • höherer Gewalt,
  • Arbeitskämpfen,
  • behördlichen Maßnahmen,
  • Lieferengpässen von Herstellern,
  • sonstigen nicht von B.I.T. zu vertretenden Umständen.
  • Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind sofor ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug ist B.I.T. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. B.I.T. ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen auszusetzen, sofern berechtigte Interessen dies erfordern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von B.I.T.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor vollständiger Bezahlung nicht zulässig.

§ 8 Software und Lizenzbedingungen

  1. Software wird ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers überlassen.
  2. Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die ausdrücklich eingeräumt wurden.
  3. Eine Vervielfältigung, Veränderung oder Weitergabe der Software ist nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen zulässig.
  4. Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.

§ 9 Managed Services und Supportleistungen

  1. Reaktionszeiten und Service-Level gelten ausschließlich, sofern diese vertraglich vereinbart wurden.
  2. Supportleistungen erfolgen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Einsätze werden gesondert berechnet.
  3. Der Kunde sorgt für eine funktionierende Fernwartungsmöglichkeit.
  4. Wartungsfenster und geplante Serviceunterbrechungen werden rechtzeitig angekündigt, soweit dies möglich ist.

§ 10 Abnahme

  1. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
  • die schriftliche Abnahme erfolgt,
  • der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder
  • binnen 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
  • Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 11 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Bei Mängeln hat B.I.T. zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn:
  • der Kunde Änderungen an Systemen oder Software vornimmt,
  • Betriebsanweisungen nicht beachtet werden,
  • Fehler durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

§ 12 Haftung

  1. B.I.T. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet B.I.T. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Für Datenverluste haftet B.I.T. nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  6. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 14 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß, kriegerische Ereignisse, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufende Service-, Wartungs- oder Managed-Service-Verträge werden für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sich solche Verträge jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

B.I.T. Datentechnik GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 21
31675 Bückeburg
Deutschland